Bei der vorliegenden Leitlinie handelt es sich um eine sogenannte S3-Leitlinie. Diese Form der Leitlinie genügt den höchsten Anforderungen an Nachweise der Evidenz.
Die Leitlinie hat empfehlenden Charakter und soll Ärztinnen, Patientinnen und Therapeutinnen eine Entscheidungshilfe für eine angemessene Versorgung bieten.
Quelle: Fachgesellschaften (2016) AWMF Leitlinien Stand: 31.08.2016, Gültig bis 31.08.2019
Kurz- und Langfassung der Leitlinien nach DGPP
Quelle: AWMF online (2008) , kurz: 6 Seiten / lang: 36 Seiten
Quelle: O.V. (2009). Kein Nutzenbeleg für Sprachscreening. Kinder- und Jugendarzt, 40 (10), S. 649.
Die Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich beim Verlag
Quelle: Petermann, F., von Suchodoletz, W. (2009)Sprachdiagnostik und Sprachtherapie. Kindheit und Entwicklung, 18 (4), S. 191-193.
Die Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich beim Verlag
Quelle: Schmid, R. (2010). Sprachscreening kommen für viele Kinder zu spät. Kinderärztliche Praxis, 81 (2), S.76.
Die Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich beim Verlag
Quelle: Schrey-Dern, D. (2010). Früherkennung von Sprachentwicklungsstörungen zum Zeitpunkt der U7. Kinder- und Jugendarzt, 41 (2), S. 80-81.
Die Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich beim Verlag
Quelle: Daseking, M., Petermann, F. (2008). Diagnostik kognitiver Leistungen im Vorschulalter. Monatszeitschrift Kinderheilkunde, 156 (7), S. 685-694.
Die Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich beim Verlag